Vereinssatzung

§ 1

Die "Vereinigung der Ehemaligen der Lessing-Schule Bochum-Langendreer" mit Sitz in Bochum-Langendreer wurde am 17.12.1949 unter dem Namen "Vereinigung der ehemaligen Schüler des Lessing-Gymnasiums zu Bochum-Langendreer" gegründet. Den jetzigen Namen trägt sie seit der Mitgliederversammlung am 10.01.2000. Sie will eine dauernde Verbindung der ehemaligen Schüler des Lessing-Gymnasiums untereinander und zur Schule herstellen und pflegen.

§ 2

Die schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand kann nur für den Schluss des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist erfolgen.

§ 3

Der Beitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Mitglieder, die in der Ausbildung stehen, zahlen einen ermäßigten Beitrag. Darüber hinaus kann der Vorstand auf Antrag einen ermäßigten Beitrag bewilligen. Der Jahresbeitrag ist bis zum 1. Mai eines jeden Jahres porto- und bestellgeldfrei an den Kassenwart zu entrichten. Das Geschäftsjahr wird dem Schuljahr angeglichen, es läuft vom 1.8. bis 31.7.

§ 4

Der geschäftsführende Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt und besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftwart und den gewählten Beisitzern.

§ 5

Der Vorsitzende erstattet den Mitgliedern jährlich Bericht, der in einem Mitteilungsblatt veröffentlicht werden sollte.

§ 6

Die Mitgliederversammlung findet jährlich in Bochum-Langendreer oder Bochum-Weme statt. Zu dieser sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher einzuladen. Statt einer schriftlichen Einladung kann zur Mitgliederversammlung durch den redaktionellen Teil des Mitteilungsblattes mindestens 14 Tage vor der Versammlung eingeladen werden.

§ 7

In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. Eine Stimmübertragung ist nicht zulässig.

§ 8

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung der Vereinigung ist eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen erforderlich.

§ 9

Auf Antrag von 1/5 aller Mitglieder ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb eines Monats eine außerordentliche Mitgliederversammlung anzuberaumen. Der Antrag ist dem Vorstand gegenüber zu begründen. Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist nur beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder, die den Antrag gestellt haben, erschienen ist.

§ 10

Bei Auflösung der Vereinigung fällt das vorhandene Vermögen dem Lessing-Gymnasium zu.